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AGB

§ 1 Geltung
Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen/ Auftragnehmer (AN) zu seinem Auftraggeber (AG) bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen.Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (AG) werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie der Sachverständige/ Auftragnehmer (AN) ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

§ 2 Auftrag
Die Annahme des Auftrags sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Sachverständigen. Gegenstand des Auftrages ist jede Art gutachterlicher Tätigkeit wie Feststellung von Tatsachen, Darstellung von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung, Bewertung und Überprüfung. Diese Tätigkeit kann auch im Rahmen schiedsgutachterlicher oder schiedsgericht- licher Tätigkeit ausgeübt werden. Gutachtenthema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen. Ergeben sich aus dem Gutachtenthema und dem benannten Verwendungszweck, weiterführende Informationspflichten des Auftrag- gebers, so sind dieses durch den AG ordnungsgemäß zu erfüllen. Nachteile aus unrichtigen Angaben, durch Verschweigen von Tatsa- chen, durch das Verspätete oder Nichteinreichen von Dokumenten, seitens des AG, gehen nicht zu Lasten des AN...

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